Als Grenzgänger gelten grundsätzlich Personen, die in einem Vertragsstaat in der Nähe der Grenze wohnen, in einem anderen Vertragsstaat in der Nähe der Grenze arbeiten und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Der Begriff des Grenzgängers ist in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich festgelegt.
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