Steuerrecht aktuell

Zur kalten Progression der letzten 5 Jahre

Dkfm. Dr. Anton Rainer

Es liegt im Wesen einer progressiven Steuer, dass sie stärker steigt (fällt) als ihre Basis oder Bezugsgröße. Der Progressionseffekt ist jene Steuererhöhung, die über einen proportionalen Anstieg hinausgeht. Er kann sowohl für Einzelfälle als auch für das Gesamtaufkommen (oder Teile davon) berechnet werden. Für das Lohnsteueraufkommen lässt sich zeigen, dass 2013 maximal 1,8 G€ (G = Giga = Mrd) der Zunahme seit 2009 auf diesen Effekt zurückgehen. Der Teil, der der bloßen Inflationsanpassung der Bruttolöhne zugerechnet werden kann, wird als kalte Progression bezeichnet und betrug in diesem Zeitraum zwischen ca 150 und 500 M€ (M = Mio) jährlich und 2013 insgesamt zwischen 1,3 und 1,4 G€. Obwohl die kalte Progression derzeit - wegen der niedrigeren Inflation - im Vergleich zu früheren Zeiträumen schwächer ist, hat die Diskussion darüber an Intensität zugenommen. Dies ist wohl hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Lohnsteigerungen - wenn überhaupt - nur wenig über der Inflationsrate liegen und daher fast die gesamte Progression kalt ist und zu Verminderungen der realen Nettoeinkommen führt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/453

20.06.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Anton Rainer

MR i.R. Dkfm. Dr. Anton Rainer ist ehemaliger Leiter der Abteilung für Steuerschätzung und Steuerpolitik im BMF und weiterhin als freier Dienstnehmer für das BMF tätig.