Steuerrecht aktuell

Wiederaufnahme auf Antrag

Prof. Dr. Christoph Ritz

Mit dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 erfolgte ua eine Harmonisierung der Rechtslage für amtswegige wie für antragsgebundene Wiederaufnahmen des Verfahrens in §§ 303 ff BAO ab 1. 1. 2014. Die rechtspolitischen (verfassungsrechtlichen) Bedenken gegen die bisherigen Unterschiede zwischen der Wiederaufnahme auf Antrag und der Wiederaufnahme von Amts wegen werden dargestellt. Weiters ist auf die Rechtsfrage, ob das Neuhervorkommen von Tatsachen für die Wiederaufnahme auf Antrag und für die amtswegige Wiederaufnahme unterschiedlich zu sehen ist, einzugehen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/692

05.09.2014
Heft 17/2014
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).