Mit 1. Jänner 2014 nahm das neue Bundesfinanzgericht mit Sitz in Wien und Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz sowie Salzburg seinen Betrieb auf und löste den Unabhängigen Finanzsenat nach 10-jähriger Rechtsprechungstätigkeit ab. Die ÖStZ nimmt den Zuständigkeitsübergang zum Anlass, Bilanz über die zum Stichtag 31. 12. 2013 beim VwGH noch anhängigen Beschwerden der Finanz- und Zollämter gemäß § 292 BAO (idF vor dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz) gegen Berufungsentscheidungen durch den UFS zu ziehen und eine Auflistung der rund 100 offenen Fälle abzudrucken.1 2
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