Wieweit sind Verluste eines Kommanditisten im Fall eines negativen Eigenkapitals ertragsteuerrechtlich zu berücksichtigen?
Der Beitrag untersucht diese Frage für den betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich. Eine systematisch-konsistente Lösung wird entwickelt: Die gesellschaftsrechtliche Verteilung von Gewinnen und Verlusten und die Entnahmesperre nach § 168 UGB werden mit dem ertragsteuerrechtlichen Durchgriffsprinzip, der Zerlegung des unternehmensrechtlichen Gesamthandeigentums in wirtschaftliches Miteigentum und der anteiligen Immobilienbesteuerung im Veräußerungsfall in Einklang gebracht.
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