Das Steuerreformgesetz 2015/2016 wird auch im Bereich der Umsatzsteuer einige zum Teil weitreichende Neuerungen bringen. In zwei Beiträgen (vorerst auf Grundlage der Regierungsvorlage) sollen die wesentlichen Neuerungen und deren mögliche Auswirkungen vorgestellt werden.
Die überwiegende Anzahl der neuen Regelungen tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft und diese sind erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 ausgeführt werden. Soweit § 28 Abs 42 UStG 1994 gesonderte oder keine Inkrafttretensbestimmungen vorsieht, werden diese an entsprechender Stelle dargestellt.
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