In den Materialien zur HGB-Reform kann man nachlesen, dass die Arbeitsgemeinschaften der Bauwirtschaft nicht unternehmerisch tätig seien. Im Zuge der GesbR-Reform ist diese Position gleichsam kodifiziert worden. Wegen der fehlenden Unternehmerqualität dieser Arbeitsgemeinschaften hat man eine vertretungsrechtliche Spezialregelung geschaffen (§ 1197 Abs 2 S 1 ABGB). - Der folgende Beitrag befasst sich kritisch mit dieser gesetzgeberischen Prämisse. Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsgemeinschaften der Bauwirtschaft unternehmerisch tätig sind, und beleuchten die Konsequenzen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.