Anfechtungen durch die Finanzverwaltung werden allgemein mit besonderem Interesse verfolgt. Daher führt die folgende Übersicht die anlässlich des Übergangs vom Unabhängigen Finanzsenat zum Bundesfinanzgericht im Jänner 2014 begonnenen Listen fort (zum Vorjahr siehe ÖStZ 2016/6).
Die nachfolgende Tabelle zeigt dabei die zum 31. 12. 2016 beim VwGH (aus dem alten und neuen System zusammen) noch anhängigen Verfahren.1 Daraus ergibt sich ein Gesamtbild von rund 126 offenen Fällen, wobei an neu angefallenen Rechtssachen beim VwGH in Bezug auf Erkenntnisse des BFG im Laufe seines zweiten Geschäftsjahres rund 70 Revisionen der Finanzämter zu verzeichnen waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufstellung fast gleich geblieben: 2015 waren es rund 123 offene Fälle bei rund 72 neuen Amtsrevisionen (vom VwGH erledigt wurden 2015 rund 61 Verfahren und 2016 rund 76).
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