Anfechtungen durch die Finanzverwaltung werden allgemein mit besonderem Interesse verfolgt. Daher führt die folgende Übersicht die anlässlich des Übergangs vom Unabhängigen Finanzsenat zum Bundesfinanzgericht im Jänner 2014 begonnenen Listen fort (zum Vorjahr siehe ÖStZ 2017/6).
Die nachfolgende Tabelle zeigt dabei die zum 31. 12. 2017 beim VwGH (aus dem neuen System) noch anhängigen Verfahren.1 Daraus ergibt sich ein Gesamtbild von rund 88 offenen Fällen, wobei an neu angefallenen Rechtssachen beim VwGH in Bezug auf Erkenntnisse des BFG im Laufe seines dritten Geschäftsjahres rund 49 Revisionen der Finanzämter zu verzeichnen waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufstellung zurückgegangen: 2016 waren es rund 126 offene Fälle bei rund 70 neuen Amtsrevisionen (vom VwGH erledigt wurden 2016 rund 76 Verfahren und 2017 rund 100).
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