Anfechtungen durch die Finanzverwaltung werden allgemein mit besonderem Interesse verfolgt. Daher führt die folgende Übersicht die anlässlich des Übergangs vom Unabhängigen Finanzsenat zum Bundesfinanzgericht im Jänner 2014 begonnenen Listen fort (zum Vorjahr siehe ÖStZ 2018/4).
Die nachfolgende Tabelle zeigt dabei die zum 31. 12. 2018 beim VwGH (aus dem neuen System) noch anhängigen Verfahren.1 Daraus ergibt sich ein Gesamtbild von rund 85 offenen Fällen, wobei an neu angefallenen Rechtssachen beim VwGH in Bezug auf Erkenntnisse des BFG im Laufe seines vierten Geschäftsjahres rund 54 Revisionen der Finanzämter zu verzeichnen waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufstellung annähernd gleich geblieben: 2017 waren es rund 88 offene Fälle bei rund 49 neuen Amtsrevisionen (vom VwGH erledigt wurden 2017 rund 100 Verfahren und 2018 rund 75).
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