Der folgende Beitrag widmet sich dem Thema von Homeoffice-Betriebsstätten im DBA-Recht mit besonderem Fokus auf die Verfügungsmacht. Darauf aufbauend wird sich die Autorin im Rahmen der nächsten ÖStZ-Ausgabe diesem Thema vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie nähern.*
In Rz 19 OECD-MK zu Art 5 OECD-MA wird die praktische Bedeutung von Homeoffice-Betriebsstätten noch marginalisiert: "[S]ince the vast majority of employees reside in a State where their employer has at its disposal one or more places of business to which these employees report, the question of whether or not a home office constitutes a location at the disposal of an enterprise will rarely be a practical issue. Also, the activities carried on at a home office will often be merely auxiliary and will therefore fall within the exception of paragraph 4." Nun könnte man meinen, diese Aussagen würden noch aus einer anderen Zeitrechnung stammen. Immerhin ist die Arbeit im Homeoffice keineswegs ein neues Phänomen. So hat die zumindest teilweise Tätigkeitsausübung an einem - vor der Anglisierung noch besser bekannt als - "Teleheimarbeitsplatz" bereits mit Beginn der 1990er-Jahre an Bedeutung gewonnen.1 Tatsächlich aber wurde die genannte Rz 19 zu Art 5 OECD-MA - gemeinsam mit der für Homeoffice-Zwecke ebenso maßgeblichen Rz 18 - erst mit dem Update des OECD-MK im Jahr 2017 eingeführt.
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