Aufgrund der vom EZB-Rat am 15. 12. 2022 sowie am 2. 2. 2023 beschlossenen Zinssatzerhöhungen erfolgen Änderungen des Basiszinssatzes per 21. 12. 2022 sowie per 8. 2. 2023 um jeweils +0,50 Prozentpunkte und ergibt sich gegenüber ÖStZ 2022/563 folgende neue Höhe der Zinssätze für Stundungszinsen gem § 212 Abs 2 BAO, für Aussetzungszinsen gem § 212a Abs 9 BAO, für Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen) gem § 205 Abs 2 BAO, für Berufungszinsen gem § 205a BAO und für Umsatzsteuerzinsen gem § 205c Abs 5 BAO:
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