Der OGH möchte vom EuGH ua wissen, ob die Rechtsfolgen von Aufträgen zum Erwerb von Finanzprodukten, die ein im Staat A (hier Italien) ansässiger Verbraucher aufgrund einer ständigen Geschäftsbeziehung einer im Staat B (hier Österreich) ansässigen Bank erteilt, nach dem Recht zu beurteilen sind, das sich aus Art 6 VO (EG) 593/2008 (Rom I-VO) ergibt, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung von Art 6 Rom I-VO (auf den Verbraucherstaat ausgerichtete Tätigkeit) zwar bei Erteilen der einzelnen Aufträge, nicht aber schon bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung gegeben waren und die Parteien zu diesem Zeitpunkt für die gesamte Geschäftsbeziehung nach Art 3 Rom I-VO das Recht des Staates B gewählt hatten. OGH 8. 4. 2024, 1 Ob 151/23x.
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