Keinen Ausgleichsanspruch iSd Art 5 Abs 1 und Art 7 Abs 1 VO (EG) 261/2004 (FluggastrechteVO) kann ein Fluggast haben, der wegen drohender großer Verspätung des Fluges, für den er über eine bestätigte Buchung verfügt, oder wegen hinreichender Anhaltspunkte für eine solche Verspätung selbst einen Ersatzflug gebucht hat und das Endziel mit einer Verspätung von weniger als drei Stunden gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit des ersten Fluges erreicht hat. EuGH 25. 1. 2024, C-54/23, Laudamotion und Ryanair; zu einem deutschen Vorabentsscheidungsersuchen.
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