Wird für ein Baugerät, das in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL 2009) enthalten ist, die Nutzungsdauer entspre-
chend der dort für das Baugerät ausgewiesenen Nutzungsdauer festgelegt, gilt Folgendes:
Die in dieser Liste ausgewiesene Nutzungsdauer ist mit einem um 50 % erhöhten Wert als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer iSd § 7 Abs 1 EStG der AfA zugrunde zu legen.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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