Info aktuell / Finanzverwaltung

Steuerliche Nutzungsdauer von Baugeräten

Wird für ein Baugerät, das in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL 2009) enthalten ist, die Nutzungsdauer entspre-

chend der dort für das Baugerät ausgewiesenen Nutzungsdauer festgelegt, gilt Folgendes:

Die in dieser Liste ausgewiesene Nutzungsdauer ist mit einem um 50 % erhöhten Wert als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer iSd § 7 Abs 1 EStG der AfA zugrunde zu legen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/273

02.04.2012
Heft 7/2012