Info aktuell / Finanzverwaltung

Steuerliche Nutzungsdauer von Baugeräten

Wird für ein Baugerät, das in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL 2009) enthalten ist, die Nutzungsdauer entsprechend der dort für das Baugerät ausgewiesenen Nutzungsdauer festgelegt, gilt Folgendes:

Die in dieser Liste ausgewiesene Nutzungsdauer ist mit einem um 50 % erhöhten Wert als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer iSd § 7 Abs 1 EStG der AfA zu Grunde zu legen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/919

06.12.2014
Heft 23/2014