Generalanwalt sieht verbotene Beihilfe - ergibt sich ein Vergütungsanspruch für Dienstleistungsbetriebe?
In der Rs Dilly’s Wellnesshotel (Rs C-493/14) hat der EuGH die Zulässigkeit der Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ab dem Jahr 2011 zu prüfen. In den per 17. 3. 2016 ergangenen Schlussanträgen bejaht der Generalanwalt einen Verstoß gegen Unionsrecht. Bei einem gleichlautenden Beschluss durch die Kommission hätte dies grundsätzlich zur Folge, dass die Beihilfe zurückzuzahlen ist. Aufgrund der besonderen Übergangsvorschrift im nationalen Recht könnte jedoch trotz unionsrechtswidriger Vorgangsweise auf nationaler Ebene eine Rückforderung der Beihilfe unterbleiben, und stattdessen eine Erweiterung des Vergütungsanspruchs auch für Dienstleistungsbetriebe erfolgen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die Ausgangssituation sowie über mögliche Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf das österreichische Recht bieten.
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