Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen im Rahmen des globalen Standards wird zwischen Österreich und Nicht-EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des völkerrechtlichen Regierungsübereinkommens vom 29. 10. 2014 vereinbart. Daher ist der jeweilige geografische Anwendungsbereich des GMSG flexibel gestaltet und der BMF legt im Verordnungsweg fest, welche Staaten teilnehmende Staaten sind. Im Zuge einer Aktualisierung (siehe zuletzt ÖStZ 2016/881) werden mit 1. 1. 2018 aufgenommen: Albanien, Antigua und Barbuda, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Cook Inseln, Ghana, Grenada, Grönland, Indonesien, Israel, Kuwait, Libanon, Malaysia, Marshall-Inseln, Nauru, Niue, Nigeria, Pakistan, Russland, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Samoa, Saudi Arabien, Seychellen, Singapur, Südafrika, Türkei, Uruguay und Vereinigte Arabische Emirate. BGBl II 2017/409, ausgegeben am 27. 12. 2017.
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