Das EAVG hat im Zusammenhang mit dem Beihilfenrecht der EU bereits zu zwei Urteilen geführt, nämlich EuGH 8. 11. 2001, C-143/99, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (siehe ÖStZ 2001/1032) sowie EuGH 21. 7. 2016, C-493/14, Dilly’s Wellnesshotel (siehe Kapferer/Lebenbauer in ÖStZ 2016/657 und
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