Info aktuell / Internationales Steuerrecht

COVID-19: EU-Kommission verlängert und erweitert den Rahmen für staatliche Beihilfen

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die EU-Kommission verlängert und erweitert wegen der andauernden Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Einschränkungen des Wirtschaftslebens den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen - nach Konsultationen und konstruktiven Gesprächen mit allen EU-Mitgliedstaaten. Alle Abschnitte des Rahmens werden um 6 Monate bis zum 30. 6. 2021 verlängert. Der Abschnitt zur Rekapitalisierung von Unternehmen wird um drei weitere Monate bis zum 30. 9. 2021 prolongiert. Der angepasste Rahmen räumt den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Unternehmen, die durch den COVID-19-Ausbruch Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum erlitten haben, bezüglich der ungedeckten Fixkosten zu unterstützen. Der staatliche Fixkostenzuschuss darf bis zu 3 Millionen € pro Unternehmen betragen. Das soll verhindern, dass sich die Kapitalausstattung der Unternehmen verschlechtert. Der befristete Rahmen bietet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/691

21.10.2020
Heft 20/2020