Wirtschaftsrecht / Judikatur / Immaterialgüterrecht

EuGH: Musik im Hotel und im Wartezimmer - Vergütung

RL 92/100/EWG: Art 8 Abs 2

Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger (die über Rundfunk verbreitet werden) in seiner Praxis für seine Patienten wiedergibt, die unabhängig von ihrem Willen in deren Genuss gelangen, nimmt keine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne des Unionsrechts vor. Infolgedessen begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/217

17.04.2012
Heft 4/2012