RL 92/100/EWG: Art 8 Abs 2
Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger (die über Rundfunk verbreitet werden) in seiner Praxis für seine Patienten wiedergibt, die unabhängig von ihrem Willen in deren Genuss gelangen, nimmt keine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne des Unionsrechts vor. Infolgedessen begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung.
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