Wirtschaftsrecht / Judikatur / Unternehmensrecht

Offenlegung - neue Rsp zu Zwangsstrafen

In zahlreichen aktuellen Entscheidungen hat sich der OGH mit diversen Fragen iZm den Offenlegungsvorschriften des UGB beschäftigt und dabei ua ausgesprochen:

§ 283 UGB idF BGBl I 2010/111 ist am 1. 1. 2011 in Kraft getreten und auf Verstöße anzuwenden, die nach dem 1. 1. 2011 gesetzt werden oder fortdauern. Der OGH hegt keine Bedenken, § 283 UGB nF auch dann anzuwenden, wenn die Offenlegungspflicht zwar Zeiträume vor dem 1. 1. 2011 betrifft, die Offenlegung jedoch nicht bis zum 28. 2. 2011 erfolgte ( § 906 Abs 23 Satz 3 UGB).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2012/27

24.01.2012
Heft 1/2012