Steuerrecht

Verbindlichkeiten und Rückstellungen nach dem RÄG 2014

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Das RÄG 20141 regelt die Bewertung von Schulden in § 211 UGB neu. Dabei wird ua der "Erfüllungsbetrag" als Bewertungsmaßstab vorgesehen. Für die Praxis ergeben sich daraus wichtige Konsequenzen wie etwa bei der gerade aktuellen Frage der Berücksichtigung von Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsverbindlichkeiten. Zudem beleuchtet der Beitrag die strittige Frage der Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/185

17.03.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.