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Erfahrungen nach dem dritten Jahr "Verwaltungsgerichtsbarkeit neu": Tätigkeitsberichte des VwGH und BFG

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die positiven Erfahrungen mit dem durch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform geschaffenen neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sich 2016, dem dritten Jahr nach ihrem Inkrafttreten, bestätigt, wobei sich die Trends der vergangenen Jahre fortgesetzt und zum Teil verstärkt haben (zu den Tätigkeitsberichten für 2014 und 2015 siehe ÖStZ 2015/739 und ÖStZ 2016/699). Die Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit verfolgte in Bezug auf den VwGH insb die Ziele einer Entlastung des Höchstgerichts sowie einer Verfahrensbeschleunigung. Diese Ziele konnten auch im dritten Jahr nach Inkrafttreten der Reform erreicht werden, obwohl die Herausforderungen für den VwGH gewachsen sind. Auffallend war im Jahr 2016 die - wie bereits im Jahr 2015 deutliche - Anfallssteigerung (nunmehr über 11 % gegenüber dem Vorjahr). Die weitere Entwicklung, insb in Asylangelegenheiten, wird zu beobachten sein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/901

20.12.2017
Heft 24/2017