Steuerrecht

Betriebsaufgabe durch den Tod eines Erfinders?

Univ.-Doz. Dr. Tina Ehrke-Rabel

Verstirbt ein Erfinder, Künstler oder Schriftsteller, der mit seiner Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt hat, so stellt sich die Frage, ob der Erbe diesen freiberuflichen Betrieb fortführen kann. Nach Auffassung der Autorin begründet der bloße Tod des Erfinders, Künstlers oder Schriftstellers allein keine Betriebsaufgabe, sodass ein Fortsetzen der Verwertungstätigkeit durch den Erben auch ein Fortbestehen des Erblasser-Betriebes nach sich zieht.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/566

17.09.2008
Heft 9/2008
Autor/in
Tina Ehrke-Rabel

Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Sie lehrt und forscht ebendort. Ihre Schwerpunkte liegen im europäischen Steuerrecht, dem Umsatzsteuer- und Abgabenverfahrensrecht sowie in verfassungs- und grundrechtlichen Fragen der Besteuerung. Im Moment forscht sie insb zu den Fragen der Digitalisierung im Steuerrecht.