Die Konkursverwaltung im Verfahren über eine Schweizerische Juristische Person rügte mittels Säumnisbeschwerde, dass eine Berufungsentscheidung (Umsatzsteuerfestsetzung) nicht wirksam ergangen wäre. Es sei nämlich nicht die Masse adressiert gewesen, sondern die Schuldnerin. Der VwGH befand die Bescheidadressierung zwar für mangelhaft, hielt den Mangel aber für unschädlich. Konträr zur stRsp zum vergleichbaren Inlandssachverhalt befand er den Bescheid für wirksam ergangen.
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Artikel-Nr.
ZIK 2015/8
28.02.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Foto: Danila Amodeo
Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Sie lehrt und forscht ebendort. Ihre Schwerpunkte liegen im europäischen Steuerrecht, dem Umsatzsteuer- und Abgabenverfahrensrecht sowie in verfassungs- und grundrechtlichen Fragen der Besteuerung. Im Moment forscht sie insb zu den Fragen der Digitalisierung im Steuerrecht.
Foto: Uni Graz
Dr.
Richard Kettisch ist Rechtspraktikant im Sprengel des OLG Graz und war zuvor
Universitäts-Assistent am Institut für Finanzrecht der
Karl-Franzens-Universität Graz.
Aktuelle Publikation:
Kettisch, Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer (2017)