IT-Recht

Das urheberrechtliche Werk ist keine Frage des Geschmacks

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Die Europäische Rsp hat dem unionsrechtlichen Werkbegriff weitere Konturen verliehen. Der Werkbegriff, auf den die EU-Urheberrechtsrichtlinien abstellen, erfordert zwingend eine Ausdrucksform des urheberrechtlichen Schutzobjekts, die es mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar werden lässt, auch wenn diese Ausdrucksform nicht notwendigerweise dauerhaft sein sollte. Die Entscheidung hat Bedeutung auch für das elektronische kreative Schaffen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2018/77

21.12.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.