Wirtschaftsrecht

Domain Sharing -- der Königsweg im flachen Adressraum?

RA Dr. Clemens Thiele

Das Problem, dass mehrere Kennzeichenträger einen ähnlichen oder gleichlautenden Domain-Namen benützen wollen, kann auf verschiedene Weise gelöst werden. Neben den nach wie vor häufig geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen1) besteht auch die Möglichkeit des vertraglichen Domainerwerbs2). Eine -- wohl elegante -- Lösung bietet demgegenüber das Domain Sharing. Dabei wird das -- friedliche -- Nebeneinander zweier oder mehrerer ähnlicher Kennzeichen außerhalb des Internets in die Online-Welt übertragen.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/200

16.05.2003
Heft 5/2003
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.