Beiträge

Keine Sicherung des Schadenersatzanspruchs nach § 23 IO durch das Bestandgeberpfandrecht

Assoz. Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger / MMag. Dr. Nina Pichler

Anmerkungen zu OLG Wien 6 R 180/20i1

Die Frage, ob das Bestandgeberpfandrecht nach § 1101 ABGB auch Schadenersatzansprüche nach § 23 IO abdeckt, wurde im jüngeren Schrifttum kontrovers beantwortet. Das OLG Wien hat nun unter Verweis auf die mangelnde Abgeltungsfunktion für die Nutzungsüberlassung sowie die Zwecke des § 23 IO eine Deckung verneint.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZIK 2021/48

14.05.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Philipp Anzenberger

Univ.-Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger ist am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck tätig. Er ist für die Fächer Zivilverfahrensrecht und Bürgerliches Recht habilitiert und Autor mehrerer Monographien sowie zahlreicher Kommentierungen und Aufsätze in diesen Rechtsbereichen.

Nina Pichler

MMag. Dr. Nina Pichler ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH und ist an den Standorten Graz und Wien tätig. Sie hat an der Karl-Franzens-Universität Graz Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Zivil-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht sowie in der Prozessführung in streitigen Zivilverfahren und nationalen und internationalen Schiedsverfahren.

Publikationen (Auswahl):
Barnett/Pichler, Aspects in Selecting the Place of Arbitration in International Arbitration, in Klausegger/Klein /Kremslehner/Petsche/ Pitkowitz/Welser/Zeiler, Austrian Yearbook on International Arbitration (2020) 24; Meissner/Pichler, The Impact of the One Belt, One Road Initiative on International Arbitration in Klausegger/Klein /Kremslehner/Petsche/ Pitkowitz/Welser/Zeiler, Austrian Yearbook on International Arbitration (2019) 79.