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Kostendeckung ist keine Voraussetzung für die Restschuldbefreiungserteilung in Abschöpfungsverfahren

Dr. Maria Posani

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 63/19a 1

Der OGH hat erstmals zu der im Schrifttum uneinheitlich beantworteten Grundsatzfrage Stellung genommen, ob die Restschuldbefreiungserteilung in Abschöpfungsverfahren seit dem Wegfall der gesetzlichen Mindestquote durch das IRÄG 2017 eine Berichtigung der Masseforderungen und der Treuhändervergütung durch den Schuldner voraussetzt. Die Verfasserin teilt das verneinende Auslegungsergebnis2 und unterstützt die höchstgerichtliche Entscheidungsbegründung durch weitere Argumente.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/6

15.03.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Maria Posani

Dr. Maria Posani ist Richterin im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs und externe Lehrbeauftragte im Zivilverfahrens-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht an der Universität Wien. Zuvor war sie Rechtsanwältin und Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Fachvortragende, insb zum Insolvenzrecht.