Wirtschaftsrecht

Schadenshaftung des Fixkostenspediteurs bei verspäteter Ladungsübernahme

Clemens Thiele

Übernimmt ein Spediteur einen nationalen oder internationalen Transport zu festen Sätzen oder als Sammelladung, haftet er wie ein Frachtführer nach der CMR. Gemäß der in Österreich herrschenden Meinung greift die CMR-Haftung nicht für verspätete Beladung. Der Spediteur hat daher nur nach allgemein bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen einzustehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/45

15.02.2000
Heft 2/2000
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.