ZTG: § 21 Abs 3
BVergG 2006
GewO 1994: §§ 86, 99, 345
VwGH 12. 6. 2013, 2011/04/0186
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Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.