Werbeabgabe und Internet Besteuerung von Online-Werbung?

RA Dr. Clemens Thiele

Seit 1. 6. 2000 ist das Werbeabgabegesetz in Kraft1)). Der Werbeabgabe unterliegen gem§ 1 Abs 1 leg citWerbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Die nunmehr bundeseinheitliche „Werbesteuer“ trifft den Printbereich, die Hörfunk- und Fernsehwerbung sowie die Außenwerbung. Der nachfolgende Beitrag erörtert die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit Werbeleistungen, die im Internet und seinen Diensten, insbesondere dem WWW, erbracht werden, der österreichischen Werbeabgabe unterliegen?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2000/1024

01.11.2000
Heft 21/2000
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.