Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der ÖStZ erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Anfrage vom Bundesverband Photovoltaic Austria, der LK und der WKO von Dezember 2023/Jänner 2024
Gem dem Budgetbegleitgesetz 2024, BGBl I 2023/152, ermäßigt sich die Steuer auf 0 % für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31. 12. 2023 und vor dem 1. 1. 2026 ausgeführt werden bzw sich ereignen (§ 28 Abs 62 UStG). Das BMF hat nun Antworten auf Anfragen des Bundesverbandes Photovoltaic Austria, der LK und der WKO veröffentlicht. Diese können unter folgendem Link auf der Homepage des BMF nachgelesen werden: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Umsatzsteuer/Anfragen-zum-0--Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html