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Verordnung des Bundesministers für Finanzen und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Änderung der Verordnung über den Absetzbetrag für begünstigte Investitionen im Rahmen der Energiekrisenbeiträge (EKB-InvestitionsV)
BGBl II 2024/244, ausgegeben am 6. 9. 2024
Durch das BG BGBl I 2024/13, LN Briefing, wurde festgelegt, dass zur weiteren Dämpfung der Energiepreise auch für 2024 der Energiekrisenbeitrag-Strom wie auch der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger erhoben werden sollen.
Die nunmehr kundgemachte VO enthält hierzu nähere Regelungen.