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Verordnung des BMF, mit der die NEHG-Durchführungsverordnung 2022, BGBl II 2022/366, geändert wird
BGBl II 2023/208, ausgegeben am 30. 6. 2023
Die nunmehr kundgemachte VO enthält ua folgende Änderungen:
Als Startzeitpunkt des nationalen Emissionszertifikatehandelsregisters gem § 17 Abs 2 und Abs 4 NEHG 2022 wird der 1. Jänner 2025 festgelegt. (§ 3 der VO)
Ein Antrag auf Registrierung gemäß § 5 in Verbindung mit § 13 NEHG 2022 ist ausschließlich elektronisch über NEIS einzubringen. (§ 11 Abs 1 der VO)
Diese Änderungen treten mit 1. 7. 2023 in Kraft. (§ 29 Abs 2 Z 1 der VO)