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Änderung der Registrierkassensicherheitsverordnung

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Verordnung des BMF mit der die Verordnung des BMF über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV) geändert wird

BGBl II 2020/313 ausgegeben am 9. 7. 2020

In Zusammenhang mit der vorübergehenden Senkung der USt für Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Publikationen auf 5 % bzw der vorübergehenden Senkung der Steuer auf offene nichtalkoholische Getränke durch das Wirtshauspaket auf 10 % wurde nun die Registrierkassensicherheitsverordnung geändert.

In § 25 Abs 5 wird folgende Übergangsbestimmung eingefügt:

Im Zeitraum nach dem 30. 6. 2020 und vor dem 1. 1. 2021 sind in die Signatur- bzw Siegelerstellung einzubeziehen:

-Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen gem § 10 UStG oder die davon abweichenden Steuersätze gem § 28 Abs 51 und Abs 52 UStG idF des BG BGBl I 2020/60

Zu den Auswirkungen auf Registrierkassen siehe auch die FAQ auf der Homepage des BMF

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 29358 vom 09.07.2020