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VO des BMF, mit der die VO gem § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Ausfallsbonus an Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall (VO Ausfallsbonus), BGBl II 2021/74, Rechtsnews 30442, geändert wird
BGBl II 2021/163, ausgegeben am 12. 4. 2021
Durch diese Änderung kommt es zu einer Anhebung des Ausfallsbonus für die Betrachtungszeiträume März und April 2021:
- | Statt 15 % Bonus können 30 % beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15 %-Vorschuss auf den FKZ 800.000 können in diesen Monaten somit bis zu 45 % des Umsatzausfalls im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden. |
- | Zudem wird die Obergrenze für den Bonus für diese Monate von € 30.000,- auf € 50.000,- angehoben. |
Zum neuen Kurzarbeitsbonus siehe das LN Briefing Kurzarbeitsbonus.