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Verordnung des BMF, mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gem § 84 Abs 1 EStG 1988, der Meldungen gem §§ 3 Abs 2 und 109a EStG 1988 sowie 109b EStG 1988 geändert wird
BGBl II 2024/65, ausgegeben am 23. 2. 2024
Der Titel der Verordnung wird wie folgt geändert: „Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG 1988 und der Mitteilungen gemäß § 3 Abs 1 Z 16c (= pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer), § 3 Abs 2, § 84a (= Lohnbescheinigung), § 109a und § 109b EStG 1988“.
Die Mitteilungen gemäß § 3 Abs 1 Z 16c EStG 1988 und die Lohnbescheinigungen gemäß § 84a EStG 1988 werden zudem auch in § 1 Abs 1 der VO aufgenommen (elektronische Übermittlung über eine Übermittlungsstelle).