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Amtshilfe in Steuersachen im Verhältnis zur USA

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Information über die Anwendung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika

Info des BMF vom 18. 2. 2020, 2020-0.110.777

Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass Österreich Vertragspartei des geänderten Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen idF des am 1. 6. 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl III 2014/193, Rechtsnews 18174, ist, welches für Österreich mit 1. 12. 2014 in Kraft trat, die USA jedoch Vertragspartei des ursprünglichen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen von 1988 sind, da die USA das durch das Protokoll geänderte Übereinkommen zwar unterzeichnet aber bisher nicht ratifiziert haben, wurde im Rahmen einer mit der amerikanischen Steuerverwaltung geführten Konsultation betreffend die Anwendung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Einvernehmen darüber erzielt, dass im Verhältnis zwischen Österreich und den USA das ursprüngliche Übereinkommen von 1988 Anwendung findet.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 28693 vom 20.02.2020