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Anfrage der KSW vom 12. 2. 2025
Frage
In Bezug auf das ab dem 1. 1. 2025 zu erhebende Pfand bei Einweggetränkeverpackungen (BGBl II 2023/283) wurde die Anfrage gestellt, ob die Handling Fee einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.
Beantwortung durch BMF
Bei den gem § 10 der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, BGBl II 2023/283, beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um steuerbare sonstige Leistungen iSd § 3a Abs 1 UStG 1994, die gegenüber den Erstinverkehrsetzern erbracht werden. Vor diesem Hintergrund sind auch die Aufwandsentschädigungen für die Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen (Handling Fee; § 12 der zitierten Verordnung) Entgelte für steuerbare sonstige Leistungen.
Zur Homepage des BMF.