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Anfragebeantwortung des BMF – Handling Fee / Einwegpfandsystem

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Anfrage der KSW vom 12. 2. 2025

Frage

In Bezug auf das ab dem 1. 1. 2025 zu erhebende Pfand bei Einweggetränkeverpackungen (BGBl II 2023/283) wurde die Anfrage gestellt, ob die Handling Fee einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.

Beantwortung durch BMF

Bei den gem § 10 der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, BGBl II 2023/283, beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um steuerbare sonstige Leistungen iSd § 3a Abs 1 UStG 1994, die gegenüber den Erstinverkehrsetzern erbracht werden. Vor diesem Hintergrund sind auch die Aufwandsentschädigungen für die Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen (Handling Fee; § 12 der zitierten Verordnung) Entgelte für steuerbare sonstige Leistungen.

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Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 36473 vom 05.03.2025