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Finanzonline ZM und Vorsteuerrückerstattungen im EU-Ausland
Anfrage der WKO vom 16. 12. 2024
Die WKO ersuchte um Rückmeldung zu folgenden Fragen:
1. | In der Zusammenfassenden Meldungen sind die Beträge der Bemessungsgrundlage kaufmännisch zu runden, oder (vgl dazu § 204 BAO)? Beispiel 2.708.892,75 – 2.708.893 oder 2.708.892,00 |
2. | Vorsteuerrückerstattungen im EU-Ausland kann der Organträger (wenn nur eine UID Nummer) für die gesamte Organschaft oder die jeweiligen Organgesellschaften (bei unterschiedlichen UID Nummern) für die jeweilige Gesellschaft stellen (siehe dazu 1.2. Vorsteuererstattungsverfahren), oder? |
Zu den Antworten auf der Homepage des BMF.