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Anfragebeantwortungen des BMF vom 15. 7. 2024 und vom 5. 9. 2024
Das BMF hat auf seiner Homepage 2 neue Anfragebeantwortungen veröffentlicht:
- | Preisminderung und Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 13 %; Anfrage der Landwirtschaftskammer vom 15. 7. 2024: Die Landwirtschaftskammer ersucht um Bestätigung, dass eine Servicekostenpauschale als Preisabzug das Entgelt des Landwirts mindert und einheitlich der Umsatzsteuersatz von 13 % (gemäß § 22 Abs. 1 UStG oder ggf gemäß § 10 Abs. 3 UStG) zur Anwendung kommt. Zur Antwort des BMF |
- | Rückwirkende Entgeltvereinbarung und § 18 Abs 3 UmgrStG; Anfrage der KSW vom 5. 9. 2024: Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möchte wissen, ob eine rückwirkende Entgeltvereinbarung nach § 18 Abs 3 UmgrStG im Rückwirkungszeitraum umsatzsteuerbar ist. Zur Antwort des BMF |