Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der ÖStZ erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
2. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen iZm der COVID-19 Pandemie
Info des BMF vom 29. 1. 2021, 2021-0.065.761
Diese Info des BMF widmet sich Fragen der Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im Kontext der COVID-19 Pandemie, die an das BMF herangetragen wurden. Es ist beabsichtigt, diese Info regelmäßig zu warten, um allfällige neue Entwicklungen in die Info aufzunehmen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Die Info des BMF vom 20. 7. 2020, 2020-0.459.612, Rechtsnews 29129 und Rechtsnews 29426, wird aufgehoben und durch diese Info ersetzt.
Inhaltliche Änderungen zur vorhergehenden Info gibt es Folgende:
1. Behandlung des Arbeitslohns iZm Homeoffice
- | Einarbeitung der OECD Secretariat, Updated Guidance on Tax Treaties and the Impact of the COVID-19 Pandemic vom 21. 1. 2021; |
- | Einarbeitung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes: keine Verpflichtung mehr zum Lohnsteuerabzug für ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Österreich; |
- | Einarbeitung des Erlasses des BMF vom 22. 1. 2021, 2021-0.035.212 zum DBA-Deutschland, Rechtsnews 30320: Klarstellung, dass die mit Deutschland geschlossene Konsultationsvereinbarung - wie schon das zugrundeliegende DBA - nur im Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland zu greifen vermag. Hätte sonach der Arbeitnehmer Arbeitstage in einem Drittstaat ausgeübt, die aber aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt werden, so fallen diese Arbeitstage entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Art 15 OECD-MA dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats zu. Um einen administrativen Mehraufwand so gering als möglich zu halten, wurde die Konsultationsvereinbarung grundsätzlich für einen unterjährigen Gebrauch konzipiert. Um aber allfällige steuerliche Nachteile hintanzuhalten, kann von der Konsultationsvereinbarung auch noch im Rahmen der Veranlagung Gebrauch gemacht werden. Dabei gelten die in der Konsultationsvereinbarung genannten Formerfordernisse entsprechend. |
2. Behandlung von Entgeltentschädigungen bei Kurzarbeit
- | Einarbeitung der OECD Secretariat, Updated Guidance on Tax Treaties and the Impact of the COVID-19 Pandemic vom 21. 1. 2021 |
3. Homeoffice-Tätigkeiten als Betriebsstätten?
- | Einarbeitung der OECD Secretariat, Updated Guidance on Tax Treaties and the Impact of the COVID-19 Pandemic vom 21. 1. 2021; |
- | Einarbeitung des Erlasses des BMF vom 22. 1. 2021, 2021-0.035.212 zum DBA-Deutschland, Rechtsnews 30320 |
4. COVID-19-bedingte Unterbrechungen bei Bauausführungen und Montagen
- | Einarbeitung der OECD Secretariat, Updated Guidance on Tax Treaties and the Impact of the COVID-19 Pandemic vom 21. 1. 2021 |
5. Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Verrechnungspreisfragen (NEU)
Die einzigartigen wirtschaftlichen Bedingungen, die sich aus COVID-19 und den Reaktionen der einzelnen Staaten auf die Pandemie ergeben, führen zu praktischen Herausforderungen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Das Inclusive Framework on BEPS hat daher Leitlinien verabschiedet, die für Abgabepflichtige und Finanzverwaltungen als Hilfestellung für die Anwendung der Verrechnungspreisregelungen für die von der COVID-19-Pandemie betroffenen Wirtschaftsjahre dienen sollen (OECD Guidance on the transfer pricing implications of the COVID-19 pandemic vom 18. 12. 2020).
Die Leitlinien halten fest, dass die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 2017 (OECD-VPG) auch unter den möglicherweise einzigartigen Umständen der Pandemie als Grundlage für die Durchführung von Verrechnungspreisanalysen dienen sollen. Dementsprechend beschreiben diese Leitlinien für ausgewählte Themen, wie der Fremdvergleichsgrundsatz und die OECD-VPG für Verrechnungspreisprobleme angewendet werden können, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie ergeben oder dadurch verschärft haben (zB Vergleichbarkeitsanalyse, Verluste, staatliche Förderungen, APAs). Die Leitlinien gehen nicht über das hinaus, was in den OECD-VPG 2017 vorgesehen ist.
Die Leitlinien dienen auch in Österreich als Auslegungshilfe für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes und kommen für alle konzerninternen Geschäftsvorfälle zur Anwendung, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Die Anwendung der Leitlinien ist durch den Abgabepflichtigen zu dokumentieren.