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Bausparprämie 2017

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2017 nach wie vor 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.

Erlass des BMF 27. 10. 2016, BMF-010222/0065-VI/7/2016, BMF-AV Nr 183/2016

Anmerkung:

Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2017 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 116,58 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 2.742,98; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2017 herangezogen, siehe LN Rechtsnews 22250 vom 5. 9. 2016). (Bl)

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22559 vom 03.11.2016