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Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie auch für das Kalenderjahr 2023 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge.
BMF vom 3. 11. 2022, 2022-0.750.672, BMF-AV Nr 139/2022
Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2023 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 136,94 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 3.222,18; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2023 herangezogen, siehe ARD 6814/18/2022 bzw Rechtsnews 32983).