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Verordnung des BMF, der BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Verfahren zur Erlangung der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und Zurverfügungstellung einer kostenlosen digitalen Vignette für Menschen mit Behinderung sowie den automationsunterstützen Nachweis der Behinderung (ANB-V) geändert wird
BGBl II 2021/463, ausgegeben am 12. 11. 2021
Die vorliegende Verordnung soll die derzeit geltende ANB-Verordnung, BGBl II 2018/270, Rechtsnews 26206, idF BGBl II 2019/298, Rechtsnews 28070, um die Möglichkeit erweitern, die Begünstigungen auch für Zulassungsbesitzgemeinschaften in Anspruch zu nehmen, bei der nicht alle Personen die Voraussetzungen der Begünstigungen erfüllen. In der Praxis sollen damit insb für minderjährige Menschen mit Behinderung oder Ehegatten/eingetragenen Partnern/Lebensgefährten mit Behinderung die Möglichkeit geschaffen werden, das Kraftfahrzeug zusätzlich auch auf Obsorgeberechtigte oder Ehegatten/eingetragenen Partnern/Lebensgefährten zulassen zu können.
Außerdem soll ein Mechanismus geschaffen werden, der bei Auslaufen eines Behindertenpasses und nachträglicher rückwirkender Verlängerung sicherstellt, dass für diesen Zeitraum die Versicherungssteuer automationsunterstützt rückvergütet werden kann.
Weiters erfolgen einige Klarstellungen und Vereinfachungen.
Das Inkrafttreten der Neureglung wird mit 29. 11. 2021 festgelegt.