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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
Erlass des BMF vom 4. 8. 2016, BMF-010102/0029-IV/2/2016, BMF-AV Nr 123/2016
Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO idF des EU-AbgÄG 2016 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Hinweis: Zum EU-AbgÄG 2016, BGBl I 2016/77, siehe LN Rechtsnews 22110 vom 4. 8. 2016.
Dargestellt werden im Erlass insb die Details betr:
- | Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO), |
- | Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), |
- | Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), |
- | Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen sowie |
- | Einzelheiten zur technischen Sicherheitseinrichtung. |
Der Erlass bezieht auch auf die aktuellen Fassungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), BGBl II 2015/410 idF BGBl II 2016/210, und der Barumsatzverordnung 2015 (BarUV 2015), BGBl II 2015/247 idF BGBl II 2016/209; zu beiden siehe LN Rechtsnews 22110 vom 4. 8. 2016.
Im Hinblick auf die umfangreichen Änderungen ergeht zur besseren Lesbarkeit dieser neue Erlass; mit Veröffentlichung dieses Wartungserlasses in der Findok (am 5. 8. 2016) stellt der Erlass vom 12. 11. 2015, BMF-010102/0012-IV/2/2015, LN Rechtsnews 20578 vom 16. 11. 2015, keine Auslegungshilfe mehr dar.
Hinweise:
Der Volltext des Erlasses ist unter Eingabe der oben genannten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.
Zu den technischen Themenstellungen verweist des BMF auf ergänzende Informationen auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at > Topthemen > Informationen zu Registrierkassen > Codebeispiele zu den Detailspezifikation der Registrierkassensicherheitsverordnung für Softwarehersteller. Dabei handelt es sich um
- | weitere detaillierte technische Beschreibungen zu den Abläufen und Prozessen in der Registrierkasse und zur Abwicklung der administrativen Vorgaben der Registrierkassensicherheitsverordnung (zB Registrierung, Startbelegprüfung), |
- | einen Mustercode betreffend die Implementierung der RKSV-relevanten Komponenten einer Registrierkasse, |
- | Prüftools für Kassenhersteller für die Überprüfung der Funktionalität der RKSV-relevanten Funktionen und |
- | Anpassungen der Begrifflichkeiten an die VO (EU) 910/2014 [über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt] (eIDAS-VO). |