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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. 5. 2020)
Info des BMF 15. 6. 2020, 2020-0.343.150
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2020 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten (vgl auch die VO BGBl II 2020/234, Rechtsnews 29142) und führt jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2020 Informationen gem § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.
Die Information des BMF vom 17. 6. 2019, BMF-010221/0183-IV/8/2019, Rechtsnews 27456, wird hingegen aufgehoben und durch diese Information ersetzt.
Den Volltext finden Sie unter Eingabe obiger Geschäftszahl in der FinDok.