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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. 5. 2021)
Info des BMF vom 14. 6. 2021, 2021-0.400.603
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2021 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten (vgl auch die VO BGBl II 2021/248, Rechtsnews 31001), und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2021 Informationen gem § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.
Die Info des BMF vom 15. 6. 2020, 2020-0.343.150, Rechtsnews 29248, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.
Den Volltext finden Sie unter Eingabe obiger Geschäftszahl in der FinDok.